Gewaltprävention

Unterstützungssysteme und Sicherungskonzepte eines friedlichen, respektvollen Umgangs in pädagogischen Grenzsituationen an der Martinsschule

Gewaltpräventionskonzept

Zur Sicherung eines friedlichen und respektvollen Umgangs an unserer Schule hat es sich als wertvoll erwiesen, Hilfs- und Unterstützungssysteme für den Umgang mit Gewalt-, bzw. Grenzsituationen einzurichten und je nach Krisen-situation in angemessener Form zu nutzen.
Eine sehr wichtige Rolle spielen dabei präventive Unterstützungsmöglichkeiten. In diesem Bereich wurde ein Schwerpunkt der Arbeit an unserer Schule gesetzt, wodurch die Wahrscheinlichkeit der Häufigkeit des Auftretens von Grenzsituationen reduziert sowie die Schwere des Ausprägungsgrades vermindert werden kann. Dabei ist zu unterscheiden zwischen
a) primärer Prävention: Diese lässt Probleme gar nicht erst entstehen, z.B. durch individuelle Förderung und Stärkung des Selbstwertgefühls der Schüler.
b) sekundärer Prävention: Vorbereitung auf den Krisenfall durch kollegiale Beratung und Hilfestellung sowie Fortbildungs-maßnahmen
c) tertiärer Prävention: In der Krise wird möglichst so gehandelt, dass der Schaden begrenzt und für die Zukunft gelernt wird.

Dazu gehören an erster Stelle Psychohygiene und Achtsamkeit gegenüber Schülern und Kollegen. Es gilt ein Bewusstsein für den Anderen zu entwickeln, sich Zeit zu nehmen für die Wahrnehmung der Bedürfnisse und Handlungen von allen involvierten Personen. Sehr wichtig ist dabei, wie in einem Kollegium mit scheinbaren oder auch offensichtlichen Grenzüberschreitungen sowohl durch Schüler als auch durch Kolleginnen und Kollegen umgegangen wird.


Formen der Grenzüberschreitung

Die Erscheinungsformen von Grenzüberschreitungen in der Schule sind vielfältig. Sie reichen von Disziplinlosigkeiten in Unterricht oder Pausen, verbalen und körperlichen Attacken gegenüber SchülerInnen und LehrerInnen, Mobbing, Regelverletzungen, Zerstören von Schuleigentum, Diebstahl bis zu Diebstahl und Erpressung. Diese vielfältigen Erscheinungsformen von Gewalt können nur mit einem sehr allgemeinen Gewaltbegriff definiert werden. Eine solche Definition ist jedoch zugleich Grundlage für die weiteren Ausführungen in diesem Konzept und unser Handeln an der Schule.

In Anlehnung an Hurrelmann definieren wir schulische Gewalt als “das Spektrum von vorsätzlichen Angriffen und Übergriffen auf die körperliche, psychische und soziale Unversehrtheit, also Tätigkeiten und Handlungen, die physische und psychische Schmerzen oder Verletzungen bei Schülern und Lehrern innerhalb und außerhalb des Unterrichtsbetriebes zur Folge haben können. Gewalt an Schulen umfasst auch Aktivitäten, die auf Beschädigung von Gegenständen im schulischen Raum gerichtet sind.“ Beleidigungen, Intrigen und soziale Isolation sind impliziert.



Maßnahmen zur Gewaltprävention

Schulklima
Ein positiv empfundenes Schulklima ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Gewaltprävention. Eine enge Orientierung an unserem Leitbild ist für alle am Schulleben Beteiligten unabdingbar. Orientierung bieten weiterhin die Schulordnung, Klassenregeln sowie die von Schülern und Lehrern gemeinsam erstellten vier Grundregeln der Konfliktberatung:

  • Wir haben das Recht, ohne Angst zur Schule zu gehen.
  • Wir haben das Recht, störungsfrei zu lernen.
  • Wir gehen rücksichtsvoll und gewaltfrei miteinander um.
  • Wir wollen fremdes Eigentum nicht beschädigen oder entwenden.

Sie erheben den Anspruch auf Verständnis, Toleranz und Respekt für den Anderen und die Forderung nach Kooperation, Transparenz und Verlässlichkeit. Die Chance zur Mitgestaltung und Mitverantwortung muss für alle in der Schule gegeben sein.


Aufsicht
Die Pausenaufsicht wird planmäßig von jeweils 3-4 Kolleginnen und Kollegen durchgeführt. An der Martinsschule befinden sich nach Möglichkeit alle Schüler im Blickfeld eines Lehrers. Aufsichten werden vor der Schule (Frühaufsicht), in der großen und kleinen Pause und an den Taxen durchgeführt. Zu Beginn jedes Schuljahres, bei Bedarf auch des Halbjahres, wird der Pausenaufsichtsplan erstellt. Die Vertretungsregelung für die Pausenaufsicht gewährleistet, dass eine Pausenaufsicht immer vorhanden ist.
In besonderen Situationen, wie Schneeballschlacht oder Gangbildung, übernimmt das Kollegium nach Bedarf „als Ganzes“ die Beaufsichtigung der Schüler.


Pausenangebote
Auf der Basis einer Umfrage zwischen Schülern und Lehrern erfolgte eine grundlegende Neustrukturierung unseres Schulhofes. Mit einer Aufteilung in zwei Altersstufen (Klasse 1-5 / Klasse 6-10) sollen Spannungen und Stresssituationen in der Pause abgebaut werden.
Altersgemäß eingerichtete Angebote an Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten, wie Klettergerüst, Rutsche, Balancierstangen, Karussell, mehrere Tischtennisplatten, Sitzbänke und ein Basketballkorb bieten den Schülern Möglichkeiten zur Bewegung und Entspannung. Dieses Angebot wäre sicherlich noch ausbaufähig.
Eine Erweiterung des Pausenangebotes in Form einer „Innenpause“ bei Regen- oder Schneefall obliegt den Klassenlehrern, die in diesem Falle die Schüler beaufsichtigen.


Konfliktberatung
Schüler, die im Unterricht oder in den Pausen gegen Regeln verstoßen, sollen Gelegenheit finden, ihr Verhalten zu reflektieren. Zu diesem Zweck werden sie in den dafür vorgesehenen Beratungsraum geschickt. Dort werden sie von einem unserer beiden Mitarbeiter des Beratungsteams empfangen, um den Konflikt zu klären. Dabei sollen die Schüler/innen erkennen, in welcher Weise ihre Regelübertretung das Zusammenleben in unserer Schule gestört hat. Sie sollen mögliche alternative Verhaltensweisen kennen lernen und erarbeiten. Sie sollen Wiedergutmachungsangebote vorschlagen, die für alle Beteiligten zufrieden stellend sind.


Gewaltproblematik im Unterricht
In geeigneter Weise und im angemessenen Umfang wird die Gewaltproblematik im Unterricht thematisiert. Dies geschieht je nach Altersstufe im Rahmen der Unterrichtsfächer Sprache (Primarstufe) sowie Deutsch, Englisch, Religion und Ethik in der Sekundarstufe I, z. B. in Rollenspielen und/oder Textinterpretationen.